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Transit Neuseeland

Neuseeland verlangt ETA-Genehmigung für die Einreise bzw. den Transit

Vom 01.10.2019 an müssen deutsche Staatsangehörige für die erstmalige Einreise nach Neuseeland verpflichtend im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung ETA sein. Wichtig: Die ETA muss auch beantragt werden, wenn es sich bei der Einreise nach Neuseeland nur um einen Zwischenstopp handelt und sich der Reisende lediglich im Transitbereich aufhält. Die Registrierung ist unter folgendem Link möglich:

https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas

Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig, sie kostet 12 Neuseeland-Dollar (rund 7,30 Euro) bei Online-Beantragung und 9 Neuseeland-Dollar (5,50 Euro) bei Beantragung über eine App im Mobiltelefon. Bei der Beantragung des ETA wird zusätzlich eine Touristenabgabe, derzeitig 35 Neuseeland-Dollar (20,50 Euro) erhoben.

Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis Neuseelands gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständige Einwanderungsbehörde empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Bis zum 30.09.2019 erhalten Reisende noch bei der Ankunft ihre Einreiseerlaubnis. Dafür müssen sie ein Rück- oder Weiterflugticket vorlegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachweisen.